Der Luftraum zum G7 Gipfel
Neben einem Sicherheitsbereich am Boden wird es auch wieder Sperren des Luftraums geben. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) veröffentlichte das betroffene Gebiet und vorläufige Informationen zur Dauer der Sperrungen. Bei Bedarf legt die bayerische Polizei Änderungen fest, diese werden dann über die DFS verbreitet. Durch die Grenznähe ist auch österreichischer Luftraum betroffen. Nun wurde auch dort die Luftraumsperre offiziell verkündet.
Grundsätzlich ist während des Gipfels der Raum um die Elmau (Radius 30 nautische Meilen) betroffen, während An- und Abreise auch ein Korridor zum Flughafen München. Zudem gibt es Ausnahmen für den zivilen Drohnenflug. Unter gewissen Bedingungen ist dieser in vielen von der Luftraumsperre betroffenen Bereichen möglich.
ED-R Elmau
Dieser Bereich ist ein Kreis mit einem Radius von 30 nautischen Meilen (55,560 km) um den Veranstaltungsort Schloss Elmau. Dies umfasst den Bereich von Dießen am Ammersee im Norden, dem Zillertal im Osten, dem Brenner im Süden und bis zum Tannheimer Tal im Westen. Vorstellen kann man sich dies als Zylinder mit der beschriebenen Grundfläche und einer Höhe von etwa 4000 Metern. Darüber kann nach den veröffentlichten Regeln normaler Flugverkehr stattfinden. Darunter gibt es einige Ausnahmen. Neben den Flügen die zum Gipfeltreffen gehören umfasst dies die Luftrettung und den Flug ausschließlich dach Instrumentenflugregeln (IFR). Praktisch gehen wir davon aus dass dies vor allem für Verkehrsflugzeuge zum oder vom Flughafen München gilt. Ob für kleinere/private Flugzeuge die nach IFR fliegen entsprechende Flugpläne angenommen werden sei an dieser Stelle dahingestellt. Für Flugmodelle und unbemannte Flugkörper wurden weitere Ausnahmen festgelegt, wir beschreiben diese weiter unten.
Der Bereich ED-R Elmau bleibt während des gesamten Gipfels gesperrt, aktuell werden die Zeiten mit einem Beginn am 26.6. um 8 Uhr morgens (6 Uhr UTC) und einem Ende um 24 Uhr (22 Uhr UTC) am 28.6. angegeben. Aus planerischen Gründen gilt das zeitweilige Flugbeschränkungsgebiet INNSBRUCK bereit ab 25. Juni, laut Auskunft der österreichischen Flugsicherung stammte das noch aus frühen Planungen und wurde beibehalten, augenscheinlich um den umfangreichen bürokratischen Prozess den so eine Sperre bedingt nicht wiederholen zu müssen.
ED-R Elmau gesamt
Um sowohl die Landung der Staatsgäste am Franz-Josef-Strauß Flughafen wie auch den Weiterflug in die Elmau und zurück zu schützen, gibt es für die Ankunft und Abreise einen erweiterten Bereich in dem der Luftverkahr beschränkt wird. Dies ist ein ebenso 30 nautische Meilen (55,560 km) durchmessender Kreis um den Flughafen München-Erding und ein Korridor zum Bereich ED-R Elmau mit einem entsprechenden Durchmesser von 60 nautischen Meilen. Auf der östlichen Seite dieses Bereichs gibt es drei Ausnahmen, die Flugplätze Mühldorf am Inn, Bad Endorf und Brannenburg (Flintsbach am Inn). Alle drei liegen sehr nahe an der Grenze des Bereichs ED-R Elmau gesamt und liegen alle außerhalb des Kernbereichs ED-R Elmau. Hier wurde augenscheinlich auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung geachtet.
Vorläufig ist der Bereich am 26.6. von 8 Uhr bis 15 Uhr (6 Uhr bis 13 Uhr UTC) und am 28.6. von 11 Uhr bis 24 Uhr (9 Uhr bis 22 Uhr UTC) gesperrt. Falls notwendig ist die bayerische Polizei befugt diese Zeiten anzupassen, die Bekanntgabe erfolgt über entsprechende Mitteilungen der Flugsicherung.
Modelle und Drohnen
Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte wurden Erleichterungen festgelegt. Diese können – bis auf zwei Bereiche im die Elmau und um den Flugplatz Pömetsried – auch während des Gipfels betrieben werden, natürlich innerhalb der auch sonst gültigen Regeln und mit einer maximalen Flughöhe von 120 Metern. Um die Elmau hat diese Verbotszone einen Radius von 10 nautischen Meilen (18,52 km), um den Flughafen Pömetsried von 3 nautischen Meilen (5,556 km).
Aktuell: Drohnen in der Elmau
Schöne Bilder des Gipfelorts, auch aus der Vogelperspektive, haben momentan Konjunktur. Drohnenpiloten setzen sich dabei aber immer einem gewissen Risiko aus: viele Flächen in und um die Elmau haben einen Schutzstatus (Naturschutzgebiet, FFH-Habitat, Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet), dort sind Drohnenflüge weiter eingeschränkt und in vielen Bereichen ist eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörden notwendig. Für Flüge die dem Sport oder der Freizeit dienen gibt es dabei normalerweise keine Freigaben. Es wird also ein ernsthaftes Interesse vorausgesetzt, was auch eine entsprechend nachvollziehbare Begründung erfordert.
Quellen
- AIP SUP der deutschen Flugsicherung: https://www.dfs.de/homepage/de/medien/ifr-vfr-informationen/ifr-informationen/09-05-2022-g7-gipfeltreffen-in-elmau/aip-sup-ifr-12-2022-g7-elmau.pdf?cid=gkm
- AIP SUP der österreichischen Flugsicherung: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/LO_SUP_2022_07_en_2022-05-30_1005126.pdf
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© Text und Grafiken www.g7-2022.de
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